Fragen?

Hier erhalten Sie Antworten zu allen möglichen und unmöglichen Fragen rund um unser Service und den Verkauf Ihrer Vorsorge- oder Eigentumswohnung. Egal ob’s um rechtliche, finanzielle oder praktische Dinge geht. Einfach reinklicken.

An welchen Immobilien ist wedewolo interessiert?

In erster Linie an vermieteten Eigentumswohnungen und Anlagewohnungen. Am besten in Wien oder im Wiener Umland, optional auch in anderen Städten Österreichs.

An welchen Immobilien hat wedewolo kein oder weniger Interesse?

Kein Interesse besteht an Genossenschafts- oder gar Gemeindewohnungen. Grundstücke, Einfamilien- oder Reihenhäuser, ganze Mehrfamilien- und Mietzinshäuser sowie gewerblichen Immobilien kommen dagegen in Einzelfällen in Frage.

Wo sollen sich die Wohnungen befinden?

Am besten in Wien, im Umland von Wien oder in einer anderen größeren österreichischen Stadt. Immobilien in anderen europäischen Staaten oder außerhalb Europas sind derzeit keine Option.

Wie kann ich meine Wohnung anbieten?

Sie haben 3 Möglichkeiten:

  1. Mietvertrag hochladen (wenn Ihre Wohnung vermietet ist),
  2. Kaufvertrag hochladen (wenn Ihre Wohnung nicht vermietet ist) oder
  3. Daten zur Wohnung in einem Formular eingeben.

Zusätzlich benötigen wir auch ein paar wenige persönliche Daten zur Kontaktaufnahme. Ihre Daten sind bei uns sicher und werden ausschließlich für das Angebot und die Kaufabwicklung genutzt.

In welcher Form kann ich Verträge hochladen?

Als Foto (erlaubte Dateien: JPG, GIF, PNG mit maximal 10 MB pro Datei) oder als PDF (mit maximal 10 MB). Sie können auch mehrere Fotos oder PDFs gleichzeitig hochladen, wenn diese 10 MB insgesamt nicht überschreiten. Bitte achten Sie immer auf die Lesbarkeit der übermittelten Dateien!

Kann ich Kopien des Miet- oder Kaufvertrags auch per Post schicken?

Ja, aber schicken Sie uns auf jeden Fall auch Ihre Daten, damit wir Kontakt aufnehmen können. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angeben, brauchen wir zumindest eine postalische Adresse zum Antworten.

Wieso reicht der Mietvertrag?

Weil alle relevanten Daten wie Anschrift, Größe, Mietzins im Mietvertrag stehen sollten. Für den Fall, dass wir zusätzliche Daten benötigen, melden wir uns einfach bei Ihnen. Was wir auf jeden Fall brauchen, sind Ihre persönlichen Daten, damit wir Kontakt aufnehmen können.

In welchen Fällen reicht der Kaufvertrag?

Wenn Ihre Wohnung nicht vermietet ist oder Sie selbst darin wohnen. Im Kaufvertrag finden wir relevante Daten wie Anschrift, genaue Lage im Gebäude, Größe und Kaufpreis. Damit ist es uns im Regelfall möglich, ein Angebot abzugeben. Sollten wir zusätzliche Daten benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Zur Kontaktaufnahme brauchen wir auf jeden Fall Ihre persönlichen Daten.

Welche persönlichen Daten brauchen wir von Ihnen?

Nur Name und E-Mail. Diese Daten benötigen wir, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und ein Angebot für Ihre Wohnung zu schicken. Statt der E-Mail-Adresse können Sie uns auch eine postalische Adresse nennen. Wir geben aber zu bedenken, dass dies die Bearbeitung verzögert.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten werden bei wedewolo in jedem Fall wieder gelöscht. Nach 48 Stunden, wenn Sie die Übermittlung Ihrer Daten nicht bestätigen. Nach 7 Tagen, wenn Sie unser Angebot nicht annehmen. Und umgehend, sobald der Verkauf Ihrer Wohnung vollständig abgewickelt wurde.

Warum löschen wir Ihre Daten?

Weil unser Geschäftsmodell nicht die Sammlung von Daten ist, sondern der Ankauf oder die Vermittlung von (vermieteten) Eigentumswohnungen.

Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?

Ja.

Muss ich den Mieter der Wohnung bekanntgeben?

Nein. Wer Mieter der Wohnung ist, spielt keine Rolle.

Kann ich die Wohnung auch bei aufrechter Vermietung verkaufen?

Ja, der Mietvertrag wird im Falle des Kaufs übernommen. Das Mietverhältnis bleibt also unverändert aufrecht.

Was passiert mit dem bestehenden Mieter der Wohnung?

Der Mietvertrag bleibt aufrecht, der Mieter bleibt bis zum Ende der Laufzeit in der Wohnung, eventuell auch länger.

Was passiert im Fall einer unbefristeten Vermietung?

Auch hier bliebt der Mietvertrag aufrecht und es kommt nur zu einer Veränderung, wenn sie rechtlich vorgesehen ist. Finden sich ungünstige Klauseln im Mietvertrag, kann das ein Grund sein, warum wir kein Interesse an der Wohnung haben.

Warum brauchen wir in der Regel keine Besichtigung?

Unser Ziel ist es, einen einfachen und schnellen Verkauf Ihrer Wohnung zu ermöglichen. Die Wohnung muss natürlich bewohnbar sein. Der genaue Zustand ist für uns dabei weniger wichtig als die Lage und die Größe.

Kann es trotzdem zu einer Besichtigung kommen?

Ja, in Einzelfällen, damit wir Ihnen trotz Unklarheiten ein Angebot legen können.

Wie geht’s nach dem Upload weiter?

Erst müssen Sie den Bestätigungslink in der E-Mail von wedewolo klicken. Dann bekommen Sie innerhalb von 72 Stunden eine Antwort. Entweder in Form eines Angebots oder einer Nachfrage.

Was passiert nach dem Kaufanbot?

Entweder Sie nehmen das Angebot an und schicken es unterschrieben an uns zurück. Das würde uns sehr freuen. Sollten Sie sich wider Erwarten dagegen entscheiden, wären wir über eine kurze Information dankbar. Wenn wir innerhalb von 7 Tagen nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir jedenfalls davon aus, dass Sie das Angebot nicht annehmen. Bei Fragen zum Angebot können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.

Warum kann es sein, dass ich kein Angebot bekomme?

Wenn wir zu wenige Informationen über die Wohnung haben oder Daten fehlen, können wir kein verbindliches Kaufanbot machen. In so einem Fall nennen wir Ihnen entweder eine Von-bis-Bandbreite, innerhalb der sich unser Angebot bewegen wird. Oder wir bitten gleich um eine Ergänzung der Daten oder eine Kontaktaufnahme, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Sobald wir alle benötigten Daten haben, erhalten Sie entweder ein verbindliches Kaufanbot oder die Information, dass wir von einem Angebot Abstand nehmen.

Bekomme ich auf jeden Fall ein Angebot?

Wir geben unser Bestes. Es kann aber passieren, dass wir kein Interesse an Ihrer Wohnung haben. Auch in diesem Fall geben wir Ihnen Bescheid.

Ist ein Wunschbetrag ein Hinderungsgrund für ein Angebot?

Nein. Auch wenn wir weit auseinanderliegen, bekommen Sie ein Angebot. Bitte aber um Verständnis, dass wir nur einen geringen Spielraum haben und nicht jeden Kaufbetrag zahlen können.

Was bedeuten die Beilagen zum Angebot?

Dem Angebot sind als Beilagen der Kaufvertrag, die AGB und die Erklärung über den Datenschutz beigeschlossen. Der Kaufvertrag soll in dieser Form unterfertigt werden und lediglich durch die entsprechenden Namen der Parteien und den Kaufgegenstand ergänzt werden, andere Anpassungen sind nur in Sonderfällen notwendig. Die AGB regeln die Bedingungen der Geschäftsbeziehung und die Datenschutzerklärung betrifft die Verwendung Ihrer Daten. Bitte lesen Sie sich die Anlagen gut durch!

Was passiert, wenn ich das Angebot annehme?

Sobald Sie das verbindliche Kaufanbot unterschrieben an uns zurückschicken, übergeben wir alle Unterlagen an den von uns beauftragten Anwalt Mag. Johannes Frank, Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH. Er wird in unserem Namen unverzüglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, die Errichtung des Kaufvertrags für Ihre Wohnung in die Wege leiten und den Kauf abwickeln.

Kann ich das unterschriebene Kaufanbot auch per E-Mail schicken?

Ja, auch wenn Sie das Kaufanbot unterschreiben, einscannen oder abfotografieren und an uns zurückschicken, ist das in Ordnung.

Wer ist der Käufer?

Entweder die wedewolo GmbH oder ein von wedewolo namhaft gemachter Interessent. Das ändert für Sie aber nichts. Denn jeder Käufer ist dazu verpflichtet, die Wohnung zu den Konditionen zu erwerben, die im verbindlichen Kaufanbot vereinbart wurden.

Wer ist für die Organisation der Errichtung des Kaufvertrags zuständig?

Die wedewolo GmbH. Mit der Errichtung des Kaufvertrags wird in jedem Fall unsere Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH beauftragt.

Wer trägt die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrags?

Der Käufer. Für Sie entstehen also keine weiteren Kosten, ausgenommen allenfalls die Immobilienertragssteuer (ImmoESt).

Was ist die ImmoESt und wie ist sie geregelt?

Sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw Veräußerungsvorgänge. Von der Besteuerung ausgenommen ist eine Veräußerung des Hauptwohnsitzes sowie selbst hergestellte Gebäude. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Werden die laufenden Einkünfte des Steuerpflichtigen niedriger besteuert, so kann auf Antrag der niedrigere Tarifsteuersatz angewendet werden (Regelbesteuerungsoption). Der Veräußerungsgewinn wird durch die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten bestimmt. Für die Berechnung der ImmoESt ist dabei der Veräußerungserlös in tatsächlicher Höhe anzusetzen. Für die davon abzuziehenden Anschaffungskosten ist zu unterscheiden zwischen “Neu-Grundstücken” und “Alt-Grundstücken”. Bei “Neu-Grundstücken” werden die tatsächlichen Anschaffungskosten – gegebenenfalls adaptiert – abgezogen. Bei “Alt-Grundstücken” wird grundsätzlich ein pauschaler Wert in Höhe von 86 Prozent des Veräußerungserlöses für die Anschaffungskosten angesetzt (ausgenommen davon sind gewisse Ausnahmetatbestände). Unter “Neu-Grundstücken” sind Grundstücke zu verstehen, die ab dem 31.03.2002 angeschafft worden sind. Grundstücke, die vor dem 31.03.2002 angeschafft wurden, gelten grundsätzlich als “Alt-Grundstücke”. Die Einhebung und Abfuhr der Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen im privaten Bereich erfolgt durch Selbstberechnung des Vertragserrichters und Treuhänders.

Wie läuft die Errichtung des Kaufvertrags ab?

Diesbezüglich wird sich unser Anwalt Mag. Johannes Frank, Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Kanzlei holt sich im ersten Schritt einen aktuellen Grundbuchauszug und führt eine rechtliche Prüfung durch. Gleichzeitig erhalten Sie eine Information, welche Dokumente und Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Anschließend wird der Kaufvertrag erstellt und an Sie übermittelt.

Wird der Kaufvertrag individuell erstellt?

Ja und nein. Ja, weil Ihre persönlichen Daten und die Daten der Immobilie einfließen. Nein, weil als Basis ein Musterkaufvertrag dient, der abgesehen von den fallspezifischen Daten und Bestimmungen unverändert übernommen wird. Das ist auch der Grund, warum Sie den Musterkaufvertrag bereits mit dem verbindlichen Kaufanbot erhalten. Sie stimmen mit Ihrer Unterschrift also auch den für Sie relevanten Regelungen im Kaufvertrag zu.

Welche Unterlagen und Dokumente muss ich für die Errichtung des Kaufvertrags schicken?

Energieausweis, Identitätsnachweis in Form von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein,  Sozialversicherungsnummer, Daten zur allfälligen Bankfinanzierung und zum Pfandrecht – je nach Korrespondenz mit dem Anwalt.

Was passiert, wenn die Immobilie nicht lastenfrei ist?

In diesem Fall nimmt der Anwalt im Zuge der grundbücherlichen Abwicklung die Lastenfreistellung vor. Wenn eine Tilgung nicht möglich und die Immobilie daher nicht lastenfrei ist, ist unser Kaufanbot leider nichtig und wir nehmen von einem Kauf Abstand.

Welche Unterlagen benötige ich für den Notar-Termin?

Identitätsnachweis in Form von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein und/oder weitere Dokumente und Unterlagen – je nach Korrespondenz mit dem Anwalt.

Was passiert beim Notar-Termin?

Der Kaufvertrag wird unterschrieben und der Verkauf damit besiegelt. Dabei wird eine Identitätsfeststellung anhand des Lichtbildausweises mit dem Notar durchgeführt und Sie haben im Rahmen von Formblättern zu bestätigen, dass das Rechtsgeschäft nicht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient. Danach kann der Kaufvertrag unterfertigt werden.

Muss ich persönlich zum Notar-Termin erscheinen?

Nein, Sie können sich auch vertreten lassen. Dafür ist aber eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich, die mit unseren Rechtsanwalt im Vorhinein abzustimmen ist.

Ist der Verkauf mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages abgeschlossen?

Noch nicht ganz. Im nächsten Schritt erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Sobald diese erledigt ist, wird der vereinbarte Kaufpreis abzüglich einer allfälligen Immobilienertragsteuer und anderen Barauslagen an Sie überwiesen. Schon vor der Grundbuch-Eintragung überweist der Käufer den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto.

Wer wird als Treuhänder eingesetzt?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH fungiert auch als Treuhänder. Dieser Regelung stimmen Sie mit der Annahme des verbindlichen Kaufanbots zu.

Welche Aufgabe hat der Treuhänder?

Der Treuhänder sorgt dafür, dass der Kaufpreis sicher bezahlt wird. Er richtet ein Treuhandkonto ein, auf das der Käufer den vereinbarten Betrag überweist. Nach Eintragung des Eigentums im Grundbuch des Käufers wird der entsprechende Betrag von diesem Treuhandkonto an den Verkäufer überwiesen. Die Treuhandschaft unterliegt dem Statut der Rechtsanwaltskammer Wien und wird von dieser geprüft. Der Treuhänder ist verpflichtet, den jeweiligen  Kaufpreis nach Grundbucheintragung auszubezahlen, sodass eine entsprechende Zahlung an Sie sichergestellt ist.

Wann geht die Immobilie ins Eigentum des Käufers über?

Mit Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers im Grundbuch.

Wann wird der Kaufpreis überwiesen?

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen. Als Treuhänder für Käufer- und Verkäuferseite fungiert unsere Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH. Sobald der Verkauf auch im Grundbuch eingetragen ist, wird der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen und der Kauf ist damit abgeschlossen. Eine Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer kann erst erfolgen, nachdem der Kaufpreis am Treuhandkonto gutgeschrieben wurde.